Rechts- und Konsularwesen, Pass- und Visainformationen
Reise- und Sicherheitshinweise
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Passstelle
Die Beantragung von Personalausweisen ist im Ausland nicht möglich. Für weitere Informationen klicken sie bitte hier:
hier
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie Ihren Pass in London oder Edinburgh beantragen müssen:
Consular district map [pdf, 1.346,08k]
Öffnungszeiten: Montag - Freitag nur nach Terminabsprache möglich
Terminvergabe: Nur online möglich
Um einen Termin online zu buchen, klicken Sie bitte
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Passabholung: Montag bis Freitag 9.00 - 10.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 - 14.30 Uhr
Telefon: 0207 824 1463 (Leitungen sind geöffnet von Mo-Fr zwischen 8.30-12.30 und Mo-Do zwischen 13.30-16.00; Tonbandinformationen zur Passbeantragung sind 24 Stunden am Tag verfügbar)
Fax: 0207 824 1449
NEU: Seit dem 1. Juli 2010 können Passanträge nach Terminvereinbarung auch bei unseren Honorarkonsuln in Liverpool, Leeds, Southampton und Cardiff gestellt werden. Seit dem 01.11.2010 ist eine Beantragung auch in Plymouth möglich. Bitte beachten Sie, dass immer ein Termin notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:
Passantrag bei Honorarkonsuln [msword, 1.268,5k]
Visastelle
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie Ihr Visum in London oder Edinburgh beantragen müssen:
Consular district map [pdf, 1.346,08k]
Öffnungszeiten: Montag - Freitag nur nach Terminabsprache möglich
Terminvergabe: Online oder über Tel: 09065 540 740 (Anrufe kosten £1 pro Minute) möglich
Um einen Termin online zu buchen, klicken Sie bitte
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Allgemeine Informationen und individuelle Fragen: 0207 824 1465Montag - Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr
Fax: 0207 824 1449
Beglaubigungsstelle
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr (letzter Einlass) und 13.45 - 14.30 Uhr (letzter Einlass), Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr (letzter Einlass)
Telefon: 0207 824 1462 / 1478 (Montag - Donnerstag: 08.00 - 08.30 und 14.30 - 16.00, Freitag: 08.00 - 08.30)
Fax: 0207 824 1449
Nach Änderung der Gesetzeslage kann die Botschaft bis auf Weiteres keine Identitätsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (z. B. im Rahmen von Kontoeröffnungen und Kreditaufnahmen) mehr vornehmen. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrer Bank in Verbindung.
Die neue Regelung gilt nicht für die Eröffnung eines sogenannten Sperrkontos im Zusammenhang mit der Beantragung von Studentenvisa. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Visastelle.
Allgemeine rechtliche Fragen
Unsere Telefonzentrale leitet Sie an das zuständige Referat weiter:
Telefon: 0207 824 1300
Fax: 0207 824 1449
Bitte beachten Sie:
1. Die Botschaft ist gehalten, Taschen und Gepäck von Besuchern zu überprüfen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie höflichst, nach Möglichkeit umfangreiches und schweres Gepäck sowie Laptops zu Ihrem Besuch nicht mitzubringen.
2. Mobiltelefone und andere elektronischen Geräte müssen bei Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und erst bei Verlassen wieder in Betrieb genommen werden.
3. Das Fotografieren im Botschaftsgebäude ist untersagt.
4. Einlass wird nur mit Erlaubnis des Sicherheitsdienstes der Botschaft gewährt.
5. Bitte achten Sie sorgfältig auf Ihre persönlichen Gegenstände und Unterlagen. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl.